BEGLEITUNG IN BEHÖRDENVERFAHREN
Bauprojekte und Betriebsanlagen unterliegen einer Genehmigungspflicht, egal wann sie errichtet wurden.
Begleitung in Behördenverfahren
Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
Betriebsanlagen unterliegen einer gesetzlichen Genehmigungspflicht und auch ältere Anlagenteile müssen eventuell nachträglich bewilligt werden. Eine Betriebsanlagengenehmigung, die alle Bereiche des Unternehmens umfasst, schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn. Unter Betriebsanlagen versteht man Gewerbebetriebe wie zum
Der Antragsteller muss der Gewerbebehörde ein Projekt vorlegen, geprüft werden brandschutztechnische, sicherheitstechnische, schalltechnische und arbeitsrechtliche Belange des Projektes
Das Erstellen aller notwendigen Unterlagen in Bezug zu den behördlichen Auflagen ist komplex und unterliegt klaren Richtlinien, Normen und Gesetzen. Zu wenige Unternehmer und Unternehmerinnen entscheiden sich für eine professionelle Betreuung. Dadurch werden Genehmigungsverfahren kompliziert und ziehen sich in die Länge.
Begleitung im Bauverfahren
Die Begleitung eines Bauverfahrens kann durch den Architekten oder die Baufirma erfolgen. Beginnend bei der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen, der ersten Kontaktnahme mit der Behörde, bis zur Bauverhandlung und Berücksichtigung der erteilten Auflagen ist die professionelle Begleitung von Bauvorhaben ein wichtiges Element zur unkomplizierten Errichtung eines Gebäudes.
Netzwerkleistung
Zertifizierte Partner des Energieforums Kärnten begleiten Sie in den unterschiedlichsten Behördenverfahren.
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