Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Außerdem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Der Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen im Überblick:
Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt. Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024). Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen. Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen.