EU Regeln zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Ende Februar hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zu den Sorgfaltspflichten vorgelegt, die Unternehmen künftig in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu beachten haben. Ein Überblick. Die Europäische Kommission will Unternehmen stärker vorschreiben, wie sie ihre globalen Wertschöpfungsketten zu überwachen haben. Am 23. Februar 2022 hat die Kommission deswegen einen Vorschlag vorgelegt: Die Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) soll in der EU tätige Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltschutz stärker zu achten.

Die Richtlinie schreibt Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten für Umwelt und Menschenrechte vor. So sollen Firmen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit ermitteln, berichten und in der Folge entweder abstellen oder zumindest minimieren. Und zwar nicht nur die Muttergesellschaften, sondern auch deren Tochterunternehmen. Außerdem gelten die Sorgfaltspflichten nicht nur für die direkten Lieferanten, sondern für die gesamte Wertschöpfungskette der Firmen. Außerdem sieht die Richtlinie nationale Aufsichtsbehörden vor, die sich EU-weit miteinander koordinieren und Geldbußen sowie Befolgungsanordnungen verhängen sollen. Zudem sollen nach dem Willen der EU-Kommission geschädigte Akteurinnen und Akteure künftig Anspruch auf eine zivilrechtliche Entschädigung haben, gewährleistet durch die Mitgliedsstaaten.

Zwei Unternehmensgruppen sind betroffen. Die erste Gruppe umfasst Großunternehmen ab 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro – bei EU-Unternehmen der weltweite Umsatz, bei Nicht-EU-Unternehmen der Umsatz innerhalb der EU. Diese Gruppe der Großunternehmen muss darüber hinaus einen Plan dazu vorlegen, wie ihre Geschäftsstrategie mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar ist. Die zweite Gruppe, die unter die Richtlinie fällt, umfasst Unternehmen aus Risikobranchen mit hohem Schadenspotential, wie Textilindustrie, Landwirtschaft oder Rohstoffförderung. Hier müssen sich bereits Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Jahresumsatz an die Regelungen halten. Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht direkt unter die neuen Regelungen, können aber durch ihre Position in der Wertschöpfungskette indirekt betroffen sein. Für sie sieht die CSDDD Unterstützungsmaßnahmen vor. Der Zeitplan ist straff: Wird er wie geplant eingehalten, gelten die Vorschriften für Großunternehmen ab Ende 2026, für die Unternehmen aus Risikobranchen ab Ende 2028.

"Die Richtlinie ist deutlich ambitionierter, als die bisher vorliegenden Regelungen, weil sie die gesamte Wertschöpfungskette umfasst”.

Dazu empfehlen wir eine Podcastserie.

Alle Beiträge

Folgen Sie uns auch auf den sozialen Netzwerken

Zum Energieforum Newsletter anmelden!

Email Icon
Vielen Dank für Ihre Anmeldung!
Ohje! Etwas ist fehlgeschlagen. Probieren Sie es bitte erneut.
Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.