Förderung für Betriebe: Raus aus dem Erdgas und Erdöl

Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe

Zusätzlich zur bestehenden betrieblichen Förderung für Wärmeversorgung mit erneuerbarer Energie, wird auch die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen gefördert. Die von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ausgeschüttete Bundesförderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer Energie anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Gefördert werden Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom, die Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) bzw. Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen.

Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Fördersatz um 20 % bzw. 10 % erhöht werden. Die Obergrenze der Förderung pro Projekt beträgt 6 Millionen Euro. Die Experten des Energieforums Kärnten unterstützen Sie bei der Projektentwicklung.

Weitere Informationen finden Sie HIER oder kontaktieren Sie die Experten des Energieforums Kärnten per Mail unter office@energieforumkaernten.at oder telefonisch +43/0650 92 78 417.

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