Klein- und Mittelunternehmen (KMU) können den Innovationsscheck mit Selbstbehalt beantragen und damit die förderbaren Leistungen von wissen-schaftlichen Forschungseinrichtungen bezahlen. Klein- und Mittelunternehmen werden dabei unterstützt, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FEI) zu starten bzw. effizienter und effektiver durchführen.
Die Förderung ist laufend verfügbar und offen für KMU und wirtschaftlich tätige Vereine aus allen Technologiefeldern. Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich. Den Innovationsscheck im Wert von € 10.000,- erhalten Sie direkt von der FFG.
Pro Kalenderjahr kann ein Innovationsscheck vergeben werden. Mit dem Scheck können Forschungsdienstleistungen von Partnern von maximal € 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts in der Höhe von maximal € 10.000,- bezahlt werden. In diesem Spektrum ist der Innovationsscheck individuell nutzbar. Die Förderintensität beträgt somit 80 %.
Forschungsbasierte Ideenstudien (zB Konzeptent-wicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen.
HOTLINE +43 (0)5 7755 - 5000 www.innovationsscheck innovationsscheck@ffg.at
Der Innovationsscheck kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Einreichung ist laufend möglich: ecall.ffg.at
Quelle: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH | Sensengasse 1 | 1090 Wien | Tel +43 (0)5 7755-0 | www.ffg.at