Innovationsscheck für Klein- und Mittelunternehmen

Klein- und Mittelunternehmen (KMU) können den Innovationsscheck mit Selbstbehalt beantragen und damit die förderbaren Leistungen von wissen-schaftlichen Forschungseinrichtungen bezahlen. Klein- und Mittelunternehmen werden dabei unterstützt, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FEI) zu starten bzw. effizienter und effektiver durchführen.

WER KANN EINREICHEN?

Die Förderung ist laufend verfügbar und offen für KMU und wirtschaftlich tätige Vereine aus allen Technologiefeldern. Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich. Den Innovationsscheck im Wert von € 10.000,- erhalten Sie direkt von der FFG.

Innovationsscheck des Bundesministeriums

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? (DE MINIMIS-BEIHILFE)

Pro Kalenderjahr kann ein Innovationsscheck vergeben werden. Mit dem Scheck können Forschungsdienstleistungen von Partnern von maximal € 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts in der Höhe von maximal € 10.000,- bezahlt werden. In diesem Spektrum ist der Innovationsscheck individuell nutzbar. Die Förderintensität beträgt somit 80 %.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Forschungsbasierte Ideenstudien (zB Konzeptent-wicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen.

  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

HOTLINE +43 (0)5 7755 - 5000 www.innovationsscheck innovationsscheck@ffg.at

Der Innovationsscheck kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Einreichung ist laufend möglich: ecall.ffg.at

Quelle: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH | Sensengasse 1 | 1090 Wien | Tel +43 (0)5 7755-0 | www.ffg.at

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