Raus aus dem Öl Förderung mit Solarbonus

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.

Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.

Was ist förderungsfähig?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.

Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungs­systems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klima­freundliche Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung mit bis zu 7.500 Euro unter­stützt. Erweiterungen des Förderangebotes gibt es auch für den Förderungsbereich der klimafreundlichen Fernwärme.

Die Inanspruchnahme des Solarbonus ist für Anträge ab 04.04.2022 möglich.
Der Solarbonus wird bei Errichtung einer thermischen Solaranlage im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet. Hier werden max. 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

Alle Informationen und aktuellen Neuerungen finden Sie auf der Website umweltfoerderung.at

Kombinationen mit Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland sind möglich – informieren Sie sich dazu auch in den jeweiligen Förderstellen der Bundesländer!


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