Reparaturbonus Land Kärnten
Aktualisiert: 28. Dez 2020
Gefördert wird die Reparatur von Haushaltselektrogeräten. Der Reparaturbonus kann ab 14. Juli 2020 über ein Online-Formular des Landes Kärnten (https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/UW80) beantragt werden. „Je Haushalt und Jahr kann ein Antrag zur Rückerstattung von 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten (bis zu 100 Euro) gestellt werden. Beantragen können die Förderung Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in Kärnten.
Bei einer Einreichung hilft das Energieforum Kärnten!
Kontakt: office@energieforumkaernten.at

Link: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31
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