1. Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung von ≥ 100kW:
Die Förderungsberechnung basiert nun auf der Nennwärmeleistung und Art der Wärmepumpe. Abhängig vom Typ variieren die Pauschalbeträge zwischen 100 Euro/kWth und 300 Euro/kWth.
2. Holzheizungen mit einer Leistung von ≥ 100 kW:
Die ersten 500 kW werden mit einer Förderungspauschale von 300 Euro/kW unterstützt. Für jedes weitere kW gibt es eine Unterstützung von 200 Euro.
3. Fernwärmeanschlüsse ab 100 kW:
Die Förderung wird pauschal in Abhängigkeit der vertraglichen Anschlussleistung berechnet. Die ersten 500 kW erhalten eine Förderungspauschale von 100 Euro/kW, während für jedes zusätzliche kW 70 Eurogewährt werden.
4. LED-Umstellung im Innenbereich mit einer Leistung von≥ 20kW:
Die pauschale Förderung beträgt 400 Euro/kW des neuen Anschlusswertes.
5. Energiesparen für Betriebe:
Das überarbeitete Förderungsprogramm bietet gestaffelte Fördersätze je nach Unternehmensgröße. Abhängig von der Größe des Unternehmensvariieren die Fördersätze.
6. Klimatisierung und Kühlung:
Die Abwicklung des Förderungsprogramms wurde vereinfacht und der Fördersatz beträgt nun 15 %.
Diese Aktualisierungen bieten Unternehmen neue Möglichkeiten in den genannten Bereichen.
Für detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung von Förderungen wenden Sie sich an: Kommunalkredit Public Consulting