Aktualisierung im Bereich Förderprogramme: Wichtige Neuerungen für Unternehmen

1. Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung von ≥ 100kW:

Die Förderungsberechnung basiert nun auf der Nennwärmeleistung und Art der Wärmepumpe. Abhängig vom Typ variieren die Pauschalbeträge zwischen 100 Euro/kWth und 300 Euro/kWth.

2. Holzheizungen mit einer Leistung von ≥ 100 kW:

Die ersten 500 kW werden mit einer Förderungspauschale von 300 Euro/kW unterstützt. Für jedes weitere kW gibt es eine Unterstützung von 200 Euro.

3. Fernwärmeanschlüsse ab 100 kW:

Die Förderung wird pauschal in Abhängigkeit der vertraglichen Anschlussleistung berechnet. Die ersten 500 kW erhalten eine Förderungspauschale von 100 Euro/kW, während für jedes zusätzliche kW 70 Eurogewährt werden.

4. LED-Umstellung im Innenbereich mit einer Leistung von≥ 20kW:

Die pauschale Förderung beträgt 400 Euro/kW des neuen Anschlusswertes.

5. Energiesparen für Betriebe:

Das überarbeitete Förderungsprogramm bietet gestaffelte Fördersätze je nach Unternehmensgröße. Abhängig von der Größe des Unternehmensvariieren die Fördersätze.

6. Klimatisierung und Kühlung:

Die Abwicklung des Förderungsprogramms wurde vereinfacht und der Fördersatz beträgt nun 15 %.

 

Diese Aktualisierungen bieten Unternehmen neue Möglichkeiten in den genannten Bereichen.

Für detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung von Förderungen wenden Sie sich an: Kommunalkredit Public Consulting

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