Eingerüstetes Wohnhaus während der Sanierung von Dach und Fassade

Sanierungsoffensive: Was in Kärnten jetzt gefördert wird

Weniger Heizenergie verbrauchen, die Wohnqualität verbessern und bestehende Gebäude erhalten: Dafür bleibt eine Sanierung auch 2026 ein wichtiger Schritt. In Kärnten unterstützt der Sanierungs-Euro Investitionen in das eigene Haus. Bei der Sanierungsoffensive des Bundes sind neue Anträge inzwischen nicht mehr möglich.

Wer Fenster erneuern, die Fassade dämmen oder eine alte Heizung ersetzen möchte, sollte die Maßnahmen gemeinsam planen. Eine Bestandsaufnahme zeigt, wo Wärme verloren geht und welche Arbeiten für das Gebäude sinnvoll sind. Daraus entsteht die Grundlage für Angebote, Finanzierung und Förderberatung.

Was sich bei der Bundesförderung geändert hat

Der Sanierungsbonus des Bundes ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Am 10. Juli 2026 wurde auch das Ende der Einreichmöglichkeit für den Kesseltausch bekannt gegeben, weil die verfügbaren Mittel ausgeschöpft waren.

Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Wer schon registriert ist, muss die für das eigene Vorhaben geltenden Umsetzungs- und Einreichfristen weiterhin beachten. Für neue Projekte lässt sich diese Bundesförderung derzeit nicht mehr einplanen.

Der Kärntner Sanierungs-Euro belohnt Energieeinsparung

Die Landesförderung setzt bei der Verbesserung des Heizwärmebedarfs an. Unterstützt werden etwa Dämmmaßnahmen sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren an Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen. Auch einzelne Sanierungsschritte sind möglich.

Die Basisförderung beträgt 1 Euro × förderfähige Bezugsfläche × Einsparung beim Referenz-Heizwärmebedarf. Berücksichtigt werden höchstens 120 m², bei Zweifamilienhäusern 180 m². Die Bezugsfläche entspricht 80 Prozent der beheizten Brutto-Grundfläche. Voraussetzung ist eine rechnerische Einsparung von mindestens 10 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Die Basisförderung ist auf 30.000 Euro und höchstens 50 Prozent der Rechnungskosten begrenzt.

Ein Beispiel: Bei 120 m² förderfähiger Bezugsfläche und einer Verbesserung um 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr ergeben sich rechnerisch 6.000 Euro Basisförderung, sofern die Kostengrenze und alle weiteren Voraussetzungen eingehalten werden. Maßgeblich ist der Vergleich der Energieausweise vor und nach der Sanierung.

Zusätzlich sind 5.000 Euro Bonus vorgesehen, wenn der Referenz-Heizwärmebedarf nach der Sanierung höchstens 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr beträgt und die Einsparung mindestens 110 kWh erreicht. Weitere Zuschläge betreffen denkmalgeschützte Gebäude und die Energieausweise.

Unterstützung für den Heizungstausch

Auch nach dem Ende der Bundesaktion bleibt eine Landesförderung für den Heizungstausch möglich. Die Kärntner Richtlinie sieht dafür ausdrücklich eine Regelung vor. Bei Erfüllung der technischen und persönlichen Voraussetzungen sind 3.000 Euro für den Heizungstausch vorgesehen. Eine thermische Solaranlage mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche kann mit 1.500 Euro, ein hydraulischer Abgleich mit 200 Euro unterstützt werden.

Die Vorbereitung beginnt vor den Bauarbeiten

Für die thermische Sanierung werden ein Bestands- und ein Fertigstellungsenergieausweis benötigt. Der Bestandsenergieausweis bildet den Zustand vor den Arbeiten ab und darf für diese Förderung nicht vor dem 1. Oktober 2025 ausgestellt worden sein. Die Energieausweise müssen in der ZEUS-Datenbank für die Förderstelle freigeschaltet werden.

Der Antrag beim Land wird nach Durchführung der Maßnahmen online gestellt. Deshalb sollten Förderfähigkeit und erforderliche Nachweise bereits vor der Beauftragung geklärt sein. Die Landesrichtlinie gilt bis Ende 2028; die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.

Das Energieforum Kärnten unterstützt Sie bei der Vernetzung mit passenden Partnerbetrieben für Ihr Sanierungsvorhaben. Wir bringen Sie mit Ansprechpartnern aus unserem Netzwerk für Energieberatung, Planung und Umsetzung zusammen.

Lernen Sie unsere Partnerbetriebe kennen. Für die Vernetzung erreichen Sie uns unter office@energieforumkaernten.at oder telefonisch unter 0463 / 30 40 55.

Stand: 15. Oktober 2026. Grundlage: Informationen der Sanierungsoffensive des Bundes und Kärntner Wohnbauförderungsrichtlinie 6 für 2026–2028. Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und den geltenden Voraussetzungen.

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