
Der CO₂-Grenzausgleich kommt – Was CBAM für Ihr Unternehmen bedeutet
Seit 1. Jänner 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU in der Regelphase. Für Importeure emissionsintensiver Waren aus Drittstaaten gelten damit neue Pflichten, auch wenn zentrale Detailregelungen noch in Ausarbeitung sind.
Worum geht es?
Europäische Industrieunternehmen zahlen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) für jede Tonne CO₂. Hersteller außerhalb der EU tun das häufig nicht. Ihre Produkte gelangen dadurch zu geringeren Kosten auf den europäischen Markt, was die Verlagerung von Produktion in Länder mit schwächeren Klimaauflagen begünstigt. Dieses Phänomen wird als Carbon Leakage bezeichnet.
Der CBAM soll genau das verhindern. Importeure bestimmter Waren müssen künftig CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am EU-ETS orientiert. Damit sollen für importierte und in der EU hergestellte Waren vergleichbare CO₂-Kosten gelten.
Was gilt bereits?
Nach einer zweijährigen Übergangsphase mit reiner Berichtspflicht ist CBAM am 1. Jänner 2026 in die Regelphase eingetreten. Die Zulassung als CBAM-Anmelder ist seit Jahresbeginn verpflichtend. In Österreich ist das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) im Zollamt Österreich zuständig. Importeure unter 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr sind durch die De-minimis-Schwelle ausgenommen.
Betroffen sind derzeit sechs Produktgruppen: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Elektrizität. Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 eine Ausweitung auf rund 180 weitere nachgelagerte Stahl- und Aluminiumprodukte vorgeschlagen, dieser Vorschlag befindet sich aber noch im Gesetzgebungsverfahren.
Was ist noch offen?
So viel bereits feststeht, so viel ist auch noch in Bewegung. Der Verkauf der CBAM-Zertifikate wurde auf Februar 2027 verschoben und erfolgt rückwirkend für die Importe des Jahres 2026. Die erste verifizierte CBAM-Jahreserklärung ist bis 30. September 2027 abzugeben.
Besonders relevant für Unternehmen: Die Akkreditierung von Prüfstellen für die Verifizierung von Emissionsdaten läuft in mehreren EU-Mitgliedstaaten gerade erst an. Akkreditierte CBAM-Prüfer sind derzeit noch nicht flächendeckend verfügbar. Auch die Durchführungsverordnung zur Anrechnung von in Drittstaaten gezahlten CO₂-Preisen wird erst im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Wer tatsächliche Emissionsdaten verwenden will statt der teureren EU-Standardwerte, braucht dafür einen Verifiziererbericht einer akkreditierten Prüfstelle. Dieser Markt muss sich erst noch etablieren.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Trotz der offenen Punkte ist Abwarten keine gute Strategie. Die Registrierung als CBAM-Anmelder muss bis spätestens 31. März 2026 beantragt sein, um weiterhin importieren zu dürfen. Darüber hinaus lohnt es sich, die eigenen Importe bereits jetzt auf CBAM-relevante Zolltarifnummern zu prüfen, frühzeitig Emissionsdaten von Drittstaaten-Lieferanten einzufordern und die künftigen Zertifikatskosten in die Budgetplanung aufzunehmen.
Beratung durch das Energieforum Kärnten
Das Energieforum Kärnten berät Unternehmen in Kooperation mit dem TÜV SÜD bei der Umsetzung der CBAM-Anforderungen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Kontakt:
office@energieforumkaernten.at
0463/ 30 40 55