Rohbau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Baukran

OIB-Richtlinie 7: Was die Bauwirtschaft vorbereiten kann

Welche Klimawirkung hat ein Gebäude – vom Baustoff bis zum Rückbau? Diese Frage rückt mit der geplanten OIB-Richtlinie 7 stärker in den Baualltag. Für Planungsbüros, Bauunternehmen und Zulieferer wird damit auch die Frage wichtiger, welche Materialdaten sie bereitstellen und wie diese im Projekt zusammengeführt werden.

Der Blick auf den Lebenszyklus

Ein Gebäude verursacht bereits Emissionen, bevor es genutzt wird: bei der Herstellung der Baustoffe, ihrem Transport und auf der Baustelle. Später kommen der Betrieb, der Austausch von Bauteilen und schließlich der Rückbau hinzu. Das sogenannte Lebenszyklus-Treibhauspotenzial – kurz GWP – bildet diese Klimawirkung ab.

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) nennt das GWP als zentrales Thema der künftigen Richtlinie 7. Sie trägt den Titel „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“. Zum veröffentlichten Entwurfspaket gehören auch eine GWP-Datenliste und ein Zusatzdokument zum zirkulären Planen und Bauen.

Was derzeit feststeht

Die OIB-Richtlinie 7 liegt als Entwurf mit Stand Juni 2026 vor. Sie ist Teil der Vorbereitung der OIB-Richtlinien 2027. Die Frist für Stellungnahmen im öffentlichen Anhörungsverfahren endete am 30. September 2026.

Aus diesem Entwurf ergibt sich noch keine österreichweit geltende baurechtliche Pflicht. Rechtlich verbindlich werden die OIB-Richtlinien erst durch die Übernahme in das jeweilige Landesrecht. Für ein konkretes Bauvorhaben sind daher das geltende Landesrecht und mögliche Übergangsbestimmungen maßgeblich.

Welche Vorbereitung sich für Betriebe lohnt

Für Bau- und Baunebenbetriebe ist es sinnvoll, vorhandene Material- und Mengendaten geordnet bereitzuhalten und die verfügbaren Umweltinformationen der Hersteller zu sichten. Dazu können etwa Umweltproduktdeklarationen gehören, häufig als EPD bezeichnet. In der Planung sollte früh geklärt werden, wer die benötigten Informationen liefert und wer sie für die Bewertung des Gebäudes zusammenführt.

Der europäische Rahmen für die Gebäudebilanzierung sieht auch Standardwerte vor, wenn Herstellerdaten fehlen. Eine eigene Ökobilanz für jeden beteiligten Kleinbetrieb lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Entscheidend wird sein, welche Angaben für das jeweilige Gebäude gebraucht werden und wie verlässlich sie vorliegen.

Webinar mit Robert Stadler am 2. Dezember

Wie ist der aktuelle Stand der OIB-Richtlinie 7 einzuordnen? Und was bedeutet die Entwicklung für die Bau- und Baunebenwirtschaft? Das besprechen wir in unserer Reihe Zukunfts:Impulse mit Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Robert Stadler vom Österreichischen Institut für Bautechnik.

Robert Stadler ist Referent im Bereich Bauphysik und beim OIB für die Erarbeitung der Richtlinie 7 hauptverantwortlich. Im Webinar erläutert er die fachlichen Hintergründe und die Bedeutung für Planung, Ausführung und Betrieb von Bauprojekten. Angesprochen sind insbesondere Bauunternehmen, Bauträger, Architektur- und Planungsbüros sowie Betriebe der Baunebenwirtschaft.

Mittwoch, 2. Dezember 2026 · 10:00 Uhr · online über Microsoft Teams

Zum Webinar mit Robert Stadler

Sie haben Fragen zum Termin? Kontaktieren Sie das Energieforum Kärnten.

Stand: 8. Oktober 2026. Quellen: OIB-Anhörungsverfahren 2027, Entstehung und Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien, OIB zum Lebenszyklus-Treibhauspotenzial, EU-Kommission zur Gebäudebilanzierung.

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