EU-Entwaldungsverordnung: Neue Anforderungen an Lieferketten ab Ende 2026

EU-Entwaldungsverordnung: Lieferketten werden transparenter

Mit der EU-Entwaldungsverordnung EUDR steigen die Anforderungen an Herkunftsnachweise und Transparenz in der Lieferkette. Betroffene Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Rohstoffe und Produkte erfasst sind und ob die notwendigen Informationen entlang ihrer Lieferkette verfügbar sind.

Die EU Deforestation Regulation (EUDR) soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, für deren Herstellung Entwaldung oder Waldschädigung verursacht wurde.

Betroffen sind die Rohstoffe Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rinder sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte. Damit betrifft die Verordnung nicht nur die Forst- und Holzwirtschaft, sondern je nach Sortiment und Position innerhalb der Lieferkette auch Handels-, Produktions- und Verarbeitungsbetriebe.

Was Unternehmen nachweisen müssen

Für betroffene Produkte muss künftig nachvollziehbar sein, woher die eingesetzten Rohstoffe stammen und ob sie entsprechend den Anforderungen der EUDR erzeugt wurden.

Insbesondere Erstinverkehrbringer müssen dafür eine entsprechende Sorgfaltsprüfung durchführen. Dazu gehören Informationen über die Herkunft und Produktionsflächen, eine Risikobewertung sowie die erforderliche Dokumentation.

Nach der zuletzt erfolgten Vereinfachung der EUDR wurden die Anforderungen für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler reduziert. Dennoch bleibt die Weitergabe und Verfügbarkeit relevanter Lieferketteninformationen ein wesentlicher Bestandteil der neuen Systematik.

Für mittlere und große Unternehmen gelten die Anforderungen ab 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen grundsätzlich ab 30. Juni 2027. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die bisherige EU-Holzhandelsverordnung fallen, gilt ebenfalls der 30. Dezember 2026.

Lieferkettendaten gewinnen weiter an Bedeutung

Die EUDR steht exemplarisch für eine Entwicklung, die Unternehmen zunehmend betrifft: Nachhaltigkeitsanforderungen enden nicht mehr am eigenen Betriebsstandort.

Herkunft von Rohstoffen, zentrale Lieferanten, Materialströme und Informationen aus vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette werden für Unternehmen zunehmend relevant.

Auch im freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard VSME spielen diese Zusammenhänge eine wichtige Rolle. Neben Umweltkennzahlen werden unter anderem wesentliche Geschäftsbeziehungen, Lieferantenstrukturen, Ressourceneinsatz und Auswirkungen innerhalb der Wertschöpfungskette betrachtet. Themen wie Biodiversität, Rohstoffnutzung und Kreislaufwirtschaft können dadurch systematisch in das Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens eingebunden werden.

Ein VSME-Bericht ersetzt dabei keine gesetzlich vorgeschriebene EUDR-Sorgfaltsprüfung. Die strukturierte Erhebung von Nachhaltigkeits- und Lieferkettendaten schafft jedoch eine gute Grundlage, um relevante Informationen im Unternehmen frühzeitig zu identifizieren und nachvollziehbar aufzubereiten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sollten prüfen,

  • ob eingesetzte oder gehandelte Rohstoffe und Produkte unter die EUDR fallen,
  • welche Rolle sie innerhalb der jeweiligen Lieferkette einnehmen,
  • welche Herkunfts- und Lieferantendaten bereits vorhanden sind,
  • wo Daten- oder Dokumentationslücken bestehen und
  • wie relevante Lieferketteninformationen künftig systematisch erfasst werden können.

Das Energieforum Kärnten unterstützt Unternehmen im Rahmen seiner VSME-Beratung dabei, relevante Nachhaltigkeitsdaten zu identifizieren, Liefer- und Wertschöpfungsketten strukturiert abzubilden und die wachsenden Informationsanforderungen von Kunden und Geschäftspartnern frühzeitig in das eigene Nachhaltigkeitsmanagement zu integrieren.

Kontakt: 

+43 (0) 463/304055

office@energieforumkaernten.at

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