OIB-Richtlinien: Neue Anforderungen an Nachhaltigkeit im Bauwesen

Das Baurecht ist in Österreich grundsätzlich Ländersache, wird jedoch über die sogenannten OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) auf Bundesebene vereinheitlicht. Damit sollen österreichweit einheitliche Standards im Bauwesen geschaffen werden.

OIB-Richtlinie 6 – gültig ab Mitte 2026

Die OIB-Richtlinie 6 ist beschlossen und tritt mit Mitte 2026 in Kraft. Zentrale Themen sind:

  • Einführung eines Solargebots
  • Vorgaben zu Nullemissionsgebäuden
  • der Renovierungspass als Instrument für Bestandsgebäude
  • neue Energieeffizienzklassen

Damit werden wesentliche Schritte gesetzt, um den Gebäudesektor klimafit zu machen.

OIB-Richtlinie 7 – Nachhaltigkeit im Fokus

Noch deutlicher auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist die OIB-Richtlinie 7, die sich derzeit in Ausarbeitung befindet. Bereits seit Mai 2023 liegt ein Grundlagendokument vor, das die wesentlichen Themen der künftigen Richtlinie darstellt. Dazu zählen:

  • Treibhauspotenzial im Lebenszyklus eines Bauwerks
  • Dokumentation von Materialien und Ressourcen
  • Umgang mit Bauabfällen und Abbruchmaterialien
  • Nutzungsdauer, Anpassungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit
  • Konzepte für den Rückbau

Einfluss europäischer Regelwerke

Die Ausgestaltung der OIB-Richtlinie 7 wird stark von europäischen Vorgaben geprägt. Besonders relevant sind:

Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011)

Die derzeit in Überarbeitung befindliche Verordnung soll künftig Anforderungen an die Deklaration des Umweltverhaltens von Bauprodukten enthalten. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Bauwerken bewertbar zu machen. Grundlage dafür bilden Umweltdeklarationen, die für die Berechnung von Umweltindikatoren – insbesondere des Treibhauspotenzials (Global Warming Potential, GWP) – erforderlich sind.

Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Diese Richtlinie legt fest, dass für neue Gebäude das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial als numerischer Indikator (kg CO₂-Äquivalent pro m² Nutzfläche) ausgewiesen werden muss. Die Berechnung erfolgt über einen Zeitraum von 50 Jahren und basiert auf der Norm EN 15978 („Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der Umweltleistung von Gebäuden“).
Auch diese Norm wird derzeit überarbeitet, was weitere Anpassungen nach sich ziehen kann.

Ausblick

Die Ausweisung des GWP im Rahmen der Grundanforderung 7 der Bauproduktenverordnung wird voraussichtlich bis 2027 in nationales Recht umgesetzt. In mehreren europäischen Staaten – darunter Niederlande, Frankreich, Schweden, Dänemark und Norwegen – ist die Berechnung und Ausweisung des Treibhauspotenzials bereits heute verpflichtend.

Für Österreich bedeutet dies: Mit der Umsetzung der OIB-Richtlinien 6 und 7 werden in den kommenden Jahren verbindliche Anforderungen für klimafreundliches und ressourcenschonendes Bauen eingeführt, die Bauherren, Planer und die gesamte Bauwirtschaft vor neue Herausforderungen stellen.

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