Ökodesign Richtlinie

Was versteht man unter Ökodesign?

Ökodesign zielt auf die ökologische Gestaltung eines Produkts ab. Entscheidungen, die in der Entwurfsphase getroffen werden, haben erheblichen Einfluss darauf, was während der Nutzung und am Ende der Lebensdauer eines Produkts geschieht. Sowohl der Energieverbrauch also auch die Lebensdauer, Wartung, Reparatur, Wiederverwendung, Nachrüstung, Recyclingfähigkeit und die Behandlung von Abfällen werden mit Entscheidungen in der Designphase entscheidend beeinflusst. Ziel des Ökodesigns ist, die Umweltleistung des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern.

In der EU gibt die Ökodesign-Rahmenrichtlinie verbindliche Mindestanforderungen für die umweltgerechte Produktgestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten vor. Hersteller*innen müssen die Einhaltung der Ökodesignvorschriften in Verbindung mit der sogenannten  CE-Kennzeichnung nachweisen.

Die neuen Ökodesignvorschriften

Die neuen Ökodesign-Anforderungen der Europäischen Union umfassen erstmals Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten. Die Vorschriften verbessern Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten und tragen damit direkt  zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei.

Die neuen Vorschriften zum Ökodesign

Am 1. Oktober 2019 hat die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen. Mit den neuen Ökodesign-Anforderungen werden Hersteller*innen erstmals dazu verpflichtet, neben der Energieeffizienz auch die Reparaturfähigkeit von Haushaltsgeräten zu beachten. Die neuen Maßnahmen sind Teil der EU-Ökodesign-Richtlinie, die ressourcenintensive Produkte vom Markt nimmt und sie durch Geräte ersetzt, die mit weniger Energie und Ressourcen die gleiche Aufgabe erfüllen. Folgende Produktgruppen sind von den neuen Vorschriften betroffen:

  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten)
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  • Externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z.B. Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke)
  • Leistungstransformatoren
  • Schweißgeräte

Bei acht dieser Verordnungen handelt es sich um Überarbeitungen geltender Vorschriften, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion und Schweißgeräte hingegen sind erstmals Gegenstand entsprechender Rechtsakte.

Die neuen Anforderungen an die Reparierbarkeit

Zur Förderung der Reparierbarkeit und damit zur Verlängerung der Lebensdauer  steigen die Anforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit insbesondere bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspülern, Waschmaschinen und Kühlgeräten, ebenso bei TV-Geräten. So ist u.a. vorgesehen, dass Ersatzteile noch lange nach dem Kauf lieferbar sind, z.B.

  • mindestens sieben Jahre nach dem Kauf von Kühlgeräten (Türdichtungen zehn Jahre);
  • mindestens zehn Jahre nach dem Kauf von Haushaltswaschmaschinen sowie Haushaltswaschtrocknern;
  • mindestens zehn Jahre nach dem Kauf von Haushaltsgeschirrspülern (bei bestimmten Ersatzteilen, deren Zugang auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt werden kann, sieben Jahre);
  • zudem muss der Hersteller während dieses Zeitraums dafür sorgen, dass die Ersatzteile innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden.

Zur Unterstützung der Reparaturbranche müssen die Hersteller*innen dafür sorgen, dass den fachlich kompetenten Reparateur*innen Informationen zur Reparatur und zur professionellen Wartung zur Verfügung stehen. Die Hersteller*innen müssen außerdem sicherstellen, dass die Geräte mit handelsüblichen Werkzeugen leicht geöffnet werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird.  

Hersteller*innen und Importeur*innen müssen die neuen Regeln im europäischen Markt größtenteils ab März 2021 einhalten. Produkte, die nach Ablauf einer Übergangsfrist die neuen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen im Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Die neuen Anforderungen an die Energieeffizienz

Erhöhte Anforderungen gibt es auch an die Energieeffizienz. Neue Anforderungen führen dazu, dass Halogenlampen stufenweise durch wesentlich effizientere LED-Lampen ersetzt werden. Weitere Einsparungen sind durch neue Regeln für Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte, externe Netzteile und Kühlgeräte in Supermärkten zu erwarten. Diese treten teilweise schon vor 2021 in Kraft.

Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen in Verbindung mit den am 11. März angenommenen Vorschriften zu Energielabels bis 2030 Endenergieeinsparungen von 167 TWh jährlich erzielt werden. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks und kommt einer Einsparung von über 46 Mio. t CO2-Äquivalent gleich. Die angenommenen Ökodesign-Maßnahmen leisten damit einen konkreten Beitrag zu den Kreislaufwirtschafts- und Klimazielen.

Nächste Schritte

Der jüngste Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft (CEAP 2020) kündigte an, dass die EK die Ökodesign-Richtlinie über energiebezogene Produkte hinaus erweitern wird, um den Ökodesign-Rahmen für eine möglichst breite Produktpalette anwendbar zu machen und die Zirkularität zu gewährleisten. Dies wird wahrscheinlich bedeuten, dass in naher Zukunft Anforderungen an die Ressourceneffizienz für andere relevante Produktgruppen wie Textilien, Bauprodukte und Möbel festgelegt werden.

Hier geht es zur Website der EU mit den neuen Maßnahmen zum Ökodesign.

National wurde bisher die Ökodesign Verordnung in Kraft gesetzt: Link

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